Ausschreibung für die Bespielung des großen Galerieraums für die Jahre 2027 und 2028

Das Kunstgebäude Stuttgart ist ein architektonisch markantes Gebäude mit bewegter Geschichte, das sich in zentraler Lage am Schlossplatz der Landeshauptstadt befindet. Früher war dies der ehemalige Standort des sogenannten Neuen Lusthauses der Württembergischen Herzöge, das von 1584 bis 1593 vom damaligen Hofbaumeister Georg Beer unter Herzog Ludwig erbaut wurde. 1811 und 1845 fanden Umbauten des Gebäudes statt, die der Bestimmung als Königliches Hoftheater dienten. Nach einem Brand im Jahr 1902 wurde das Kunstgebäude nach Entwürfen von Theodor Fischer wieder errichtet und am 8. Mai 1913 eröffnet.
Nach der im Frühjahr 2024 abgeschlossenen Generalsanierung steht das Gebäude der Öffentlichkeit wieder zu Ausstellungszwecken und für Veranstaltungen zur Verfügung. Das Land Baden-Württemberg bietet Institutionen, Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, den großen Galerieraum im 1. Obergeschoss des Kunstgebäudes temporär als Ausstellungsfläche zu nutzen. Ziel ist es, wechselnden künstlerischen Positionierungen und Ausdrucksformen ein professionelles Präsentationsumfeld zu bieten. Interessierte Institutionen, Künstlerinnen und Künstler sind eingeladen, sich für die Nutzung der Fläche von (183 qm) zu bewerben.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich an den Betreiber des Kunstgebäudes:
- Staatsgalerie Stuttgart
- Konrad-Adenauer-Str. 30-32
- 70173 Stuttgart
Die Entscheidung über Ihre Bewerbung trifft die wissenschaftliche Leitung der Staatsgalerie Stuttgart.
Zeitraum und Verfügbarkeit
Die Dauer der Bespielung kann flexibel zwischen 2 Wochen und 2 Monaten erfolgen. Folgende Termine sind bereits durch den Stuttgarter Künstlerbund bzw. die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart belegt:
- 01.01.2027 – 30.06.2027
- 01.01.2028 – 30.06.2028
Die übrigen freien Zeiträume stehen für die weitere Bespielung zur Verfügung.
Nutzung
Die Ausstellungsfläche kann für unterschiedliche Formate genutzt werden, z. B.:
- Bildende Kunst.
- Installationen.
- Performance-Formate unter Berücksichtigung der vorhandenen Geräuschkulisse durch die Gastronomie.
- Medien- und Raumkunst.
- Projektarbeiten.
Nutzungsvorgaben
- Nur Gruppenausstellungen; Bewerbungen von Einzelkünstlerinnen und -Künstlern sind nicht möglich.
- Im Rahmen der Ausstellung darf kein Verkauf von Kunstobjekten stattfinden.
- Es darf für die Ausstellung kein Eintritt erhoben werden.
- Die Bewachung während der Öffnungszeiten verantwortet der Ausstellende.
- Aufgrund der offenen Architektur zur Gastronomie sind Formate, die laute Geräusche verursachen nicht möglich.
- Die Öffnungszeiten sind Dienstags bis Sonntags von 10:00 bis 17:00 Uhr und Donnerstags bis 20:00 Uhr. Abweichende Öffnungszeiten sind mit dem Betreiber abzustimmen.
- Der Ausstellende haftet für alle durch ihn oder seinen Besuchern verursachten Schäden.
- Der Ausstellende muss vor Nutzungsbeginn eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
- Der Ausstellende hat die Hausordnung, die ihm vor Nutzungsbeginn übergeben wird, strikt einzuhalten.
Ausstellungsraum
Der Ausstellungsraum hat insgesamt rund 183 Quadratmeter. Wandmaße der Hängeflächen (B/H):
- I: 4,30 m x 3,10 m
- II: 22,00 m x 3,10 m
- III: 4,80 m x 3,10 m
- IV: 1,30 m x 3,10 m
- V: 4,80 m x 3,10 m
- VI: 17,80 m x 3,10 m
- VII: keine Hängefläche, da offener Bereich zur Gastronomie
- VIII: 1,60 m x 3,10 m
Deckenhöhe: 3,50 m
Einzureichende Unterlagen
- Kurzbiografien (max. 1 Seite)
- Projektbeschreibung bzw. Ausstellungskonzept
- Portfolio oder Bildmaterial (max. 10 Arbeitsbeispiele)
- Angabe gewünschter Zeiträume (mit Alternativterminen)
- Technische Anforderungen oder besondere Bedürfnisse
Bewerbungsfrist
- Für 2027: 01.06.2026
- Für 2028: 03.05.2027
Auswahlverfahren
Die Entscheidung wird unter Berücksichtigung der Vielfalt der Formate, Themen, Innovation und Ausdrucksmittel mit Fokussierung auf Qualität getroffen. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.
Kosten
Die Räume werden miet- und betriebskostenfrei (Strom-, Wasser- und Heizkosten) vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Ausstellungsbedingte Kosten sowie die Kosten der Unterhaltsreinigung des Ausstellungsraumes trägt der jeweilige Ausstellende selbst.
Hinweise
Weitere Informationen zu Raummaßen, Ausstattung und Nutzungsmöglichkeiten erhalten Bewerberinnen und Bewerber auf Anfrage.